Allgemeine Geschäftsbedingungen

Da das Wissen um Kauf- oder Mietgelegenheiten ein wesentlicher Teil unseres "Betriebskapitals" ist, erwarten wir, dass Sie unsere Angebote nur für sich verwenden und vertraulich behandeln. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Interessent für die Provision bei anderweitigem Vertragsabschluß. Die Provision ist auch zu zahlen, wenn der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird oder ein Vertrag über ein anderes dem nachgewiesenen Vertragspartner gehörendes Objekt zustande kommt.

Bereits bekannte Objekte weisen Sie bitte sofort zurück, bei schriftlichen Angeboten innerhalb von fünf Tagen. Kann die Vorkenntnis nicht bewiesen werden, ist unser Angebot für den Abschluß ursächlich. Der Vorkenntniseinwand muß bis zum Zustandekommen des Vertrages erhoben werden, ansonsten ist er ausgeschlossen.

Die in unseren Angeboten gemachten Angaben beruhen auf Informationen, die wir für verläßlich halten - weil sie uns aber von Dritten übermittelt wurden, können wir keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit übernehmen.
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich - Irrtümer, Änderungen oder Zwischenverkauf, bzw. Zwischenvermietung müssen vorbehalten bleiben.

Das Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote bedeutet Auftragserteilung. Das Verwenden unserer Angebote oder die Inanspruchnahme unserer Dienste bedeutet Akzeptieren vorgenannter Bedingungen.

Provision:
Unsere Provision für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt:
- bei Kaufobjekten 5 % (zuzüglich derzeitiger 19% Mehrwertsteuer) des jeweiligen Kaufpreises
- bei Mietobjekten zwei Nettokaltmieten (zuzüglich derzeitiger 19% Mehrwertsteuer) des jeweiligen Mietpreises


Unsere Provision wird immer erst im Erfolgsfall fällig, d.h. mit Abschluss des Kaufvertrages oder Mietvertrages ist die Provision verdient und vom Käufer, bzw. Mieter zu zahlen.

Wir arbeiten aus Gründen der Transparenz nicht mit einer Innenprovision. Eine mit dem Verkäufer vereinbarte Innenprovision wird in  den Kaufpreis eingerechnet und führt dazu, dass Sie auch auf den Provisionsanteil Grunderwerbssteuer/Notar/Gerichtsgebühren (ca. 5%) zahlen müssen!

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Passagen oder Formulierungen dieser Bestimmungen nicht oder nicht mehr oder nicht vollständig der geltenden Rechtslage entsprechen, so bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien dann durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am